Digitales COVID Zertifikat - safe2ski CheckIn

Bevor ein Skiticket im Skigebiet benutzt werden kann, muss es mit einem gültigen 2G Nachweis eingecheckt werden.

Bitte unbedingt vor Antritt der Fahrt die Liftkarte einchecken (ansonsten funktioniert der Zutritt zum Lift nicht).

Die kann entweder an der KASSA (Talstation) durch einen unsere Mitarbeiter erfolgen, oder bereits vorab von zu Hause aus (online) über das WebPortal safe2ski

Voraussetzung online (Webportal):
Liftkarte und EU-konformes 2G-Zertifikat (QR-code)

ACHTUNG: Sollte ihre Karte beim online check-in eine Fehlermeldung anzeigen (“Ticket number not valid”) kann leider ihre Karte noch nicht online eingecheckt werden.

Wenden sie sich bitte an einen unsere Mitarbeiter an der Talstation KASSA – wir helfen ihnen gerne weiter.

HINWEIS:  LIFTKARTEN Saison 2021/22  am Skilift Eberschwang im Zusammenhang mit COVID

Lieber Fahrgast,
wir machen Sie darauf aufmerksam, dass in Umsetzung der von der Bundesregierung erlassenen COVID-19-Schutzmaßnahmen das Beförderungsticket ab Inkrafttreten der jeweiligen Verordnung nur in Zusammenhang mit einem vom Fahrgast zu erbringendem gültigem Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr entsprechend der jeweiligen Verordnung (geimpft, genesen oder getestet) zur Benutzung der Seilbahnanlage berechtigt.

Für den Fall, dass die Laufzeit des Beförderungstickets (Punktekarte) über die Geltungsdauer dieses Nachweises hinausgeht, liegt es ausschließlich in der Verantwortung des Fahrgastes, diesen Nachweis rechtzeitig vor Ablauf zu verlängern und zur Kontrolle vorzulegen.

Im Falle einer Übertragung der Karte, oder im Falle des Erwerbs für Dritte, darf diese Karte nur an Personen weitergegeben werden, die zum Zeitpunkt der Verwendung über den erforderlichen gültigen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr verfügen.

Sollte ein Fahrgast behördlich vorgeschriebene COVID-19-Schutzmaßnahmen nicht einhalten können oder wollen, so ist der Betreiber der Anlage verpflichtet, die Beförderung abzulehnen. Ein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung kann in diesen Fällen nicht geltend gemacht werden.

Sie, als Fahrgast sind verpflichtet, bei Nutzung der erworbenen Liftkarte (Punktekarte) die jeweils gültigen gesetzlichen/behördlichen Vorgaben einzuhalten und dass die Nutzung allenfalls nur eingeschränkt, reduziert oder in gewissen Zeiträumen überhaupt nicht möglich sein könnte.

Sie sind ebenso verantwortlich, dass sie im Falle einer Weitergabe der Karte kontrollieren und sicherstellen müssen, dass die betreffende Person zum Zeitpunkt der Verwendung über den erforderlichen gültigen Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr verfügt.

Eberschwanger Schilift GmbH, Dezember 2021